Formulare

Reparaturantrag

In allen Fragen bezüglich notwendiger Reparaturen in den Mieträumen ist Ihr erster Ansprechpartner immer der oder die zuständige Hausmeister/in. In vielen Objekten hat mittlerweile eine Hausmeisterservicefirma diese Aufgabe übernommen. Je nach Erfordernis erhalten Sie von dort die notwendigen Informationen und Hilfen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem ausgefüllten Reparaturantrag vor Ort an unsere/n Mitarbeiter/in bzw. die zuständige Hausmeisterservicefirma.

Kündigung der Mietsache

In Ihrem Leben haben sich Neuigkeiten ergeben und Sie wollen bzw. müssen aus den verschiedensten Gründen Ihre Wohnung bei uns aufgeben? Um Ihnen den formalen Teil Ihres Wohnungswechsels zu erleichtern, finden Sie hier Kündigungsvordrucke, von denen Sie bei Bedarf Gebrauch machen können.

Stellplatz-Anmietung

Wünschen Sie einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug, stellen Sie bitte mit den unten angehängten Formularen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Regionalverwaltung. Sie ermöglichen uns durch vollständige Angaben eine rasche Bearbeitung Ihres Anliegens.

SEPA-Lastschriftmandat

Es kommt vor, dass sich die Bankverbindung wechselt. Um dies ordnungsgemäß zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen eine Mitteilung im Original mit Ihrer Unterschrift versehen. Kopien, Mailmitteilungen oder telefonische Änderungswünsche können wir ab sofort aus rechtlichen Gründen nicht mehr annehmen. Um Ihnen das Ausfüllen eines Kontoänderungsantrages zu erleichtern, verwenden Sie bitte den nachfolgenden Vordruck (PDF), der alle notwendigen Informationen enthält.

Untervermietung

Der Mieter darf einem Dritten die Mieträume ganz oder zum Teil zur selbständigen Nutzung nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen. Die gilt sowohl für die entgeltliche, wie auch für die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Bei einer erteilten Erlaubnis auf Untervermietung gelten die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen fort. Sie haften als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter z. B. bei Beschädigungen an der Mietsache voll umfänglich. Auch die Vertragsvereinbarungen, die Sie mit dem Untermieter treffen, sind für den Vermieter nicht bindend, denn zwischen Untermieter und Vermieter besteht kein Vertragsverhältnis. Wenn es konkret um die Untervermietung eines Teiles Ihrer gemieteten Wohnräume geht, beraten Sie unsere Mitarbeiter/innen in den Regionalverwaltungen gerne. Einen Antrag auf Genehmigung zum Selbstausfüllen können Sie nachfolgend abrufen.

Tierhaltung

Möchten Sie einen Hund oder eine Katze in Ihrer Wohnung halten? Dann sollten Sie beachten, dass Sie hierfür eine Genehmigung Ihrer Hausverwaltung benötigen. Dies ist in unseren Mietverträgen vereinbart. Bitte stellen Sie daher einen entsprechenden Antrag. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich für das Halten von Kleintieren, wie Hamster, Schildkröten, Meerschweinchen oder Kanarienvögel. Die Haltung von Kampfhunden (dies bedeutet auch Hunde mit entsprechenden Kreuzungen) ist in unseren Wohnanlagen generell verboten. Um Enttäuschungen und Ärger zu vermeiden fragen Sie bitte bereits vor Anschaffung des Tieres bei uns an. Dann riskieren Sie keine Ablehnung Ihres Antrags. Bei Katzen erteilen wir die Genehmigung nur für Wohnungskatzen.

Änderung Mietvertragspartner

Wünschen Sie einen Wechsel der Mietvertragsparteien, stellen Sie bitte mit den unten angehängten Formularen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Regionalverwaltung. Sie ermöglichen uns durch vollständige Angaben eine rasche Überprüfung Ihres Anliegens.