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Keller- und Speichernutzung

Zu vielen Wohnungen gehört auch ein Keller- oder ein Speicherabteil. Diese Räume sind vor allem zum Aufbewahren gedacht. Informieren Sie sich über die Nutzungsmöglichkeiten dieser Räume in Ihrer Hausordnung bzw. in Ihrem Mietvertrag.

Denken Sie bitte daran, dass wertvoller Hausrat in Keller- oder Speicherabteilen nicht gelagert werden sollte. Die meist nur durch Lattenverschläge getrennten Keller- oder Speicherabteile bieten keine ausreichende Sicherheit gegen Einbruch und Diebstahl. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingelagerte Gegenstände. Lagern Sie bitte keine Materialien und Gegenstände im Kellerabteil, die empfindlich auf Feuchtigkeit reagieren. Benutzen Sie zum Aufbewahren Regale und halten Sie den Fußboden und Außenwände möglichst frei, damit die Luft gut zirkulieren kann.

Halten Sie Kellerfenster und -türen immer geschlossen. Um Feuchtigkeit in den Kellerräumen zu vermeiden, sollte nur kontrolliert und bei sehr trockenem Wetter gelüftet werden. Ideal werden die Kellerräume in der kalten Jahreszeit gelüftet, wenn die Außentemperatur unter der Kellertemperatur liegt. So vermeiden Sie unangenehme Gerüche und Stockflecken auch an Ihren gelagerten Gegenständen. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine brennbaren und gefährlichen Flüssigkeiten oder Gasflaschen in diesen Räumen gelagert werden. Denn sowohl Ihre eigene Sicherheit, wie auch die des gesamten Hauses sind sonst in Gefahr.

Und noch eine Bitte zum Schluss: Halten Sie Ihre Keller- und Speicherabteile sauber, damit die Hygiene auch in diesen Räumlichkeiten gewahrt bleibt.