Wohn-ABC

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Mietrückstand

Mietrückstand, also die nicht rechtzeitige Begleichung der Gesamtmiete, ist eine sehr ernste Verletzung der Mieterpflichten. Dies kann bei Wiederholung oder ständiger, nicht kompletter Begleichung der Miete zur Kündigung der Wohnung führen.

Da sich aus einer Kündigung weitreichende Folgen für die Mieterinnen und Mieter, ergeben können (Anwalts- und Gerichtskosten, Verlust der Wohnung etc.), sollten Sie es immer vermeiden in Mietrückstand zu geraten.

Natürlich ist uns bewusst, dass es immer mal wieder sein kann, dass Gehalt und Lohn nicht bis zum Monatsende reichen oder Lebenssituationen, z. B. Arbeitslosigkeit eintreten können, die es unmöglich erscheinen lassen die Miete zu begleichen. Tritt der Fall ein, dass Sie die Miete nicht zahlen können, sprechen Sie bitte sofort mit uns. Wir werden versuchen, Lösungen zu finden, z. B. Zahlung des Mietrückstandes in Raten oder Anmietung einer kleineren, günstigeren Wohnung. Auch wenn Sie dann vielleicht finanziell kürzer treten müssen, ist dies besser als den Kopf in den Stand zu stecken und die Wohnung zu verlieren.

Sollten Sie weitere Schulden haben, empfehlen wir den Besuch einer Schuldnerberatung in Erwägung zu ziehen. Dort helfen Ihnen kompetente Ansprechpartner bei Ihrer persönlichen Situation.

Mülltrennung und -entsorgung

In unseren Wohnanlagen wird der Umweltschutz großgeschrieben. Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihren Müll konsequent zu trennen. Bitte orientieren Sie sich bei der Mülltrennung an den jeweils von Ihrer Stadt oder Gemeinde bereitgestellten Abfalltonnen. Jede Region hat leicht abgewandelte Mülltrennungskonzepte. Meist wird aber getrennt nach

  • Altpapier
  • Glas
  • Plastik
  • Biomüll
  • Restmüll.

Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, Mülltüten vor der Wohnungstüre oder sonstigen Allgemeinräumen zu lagern. Für die Entsorgung des Hausmülls stehen Ihnen entsprechende Müllbehälter zur Verfügung. Bitte tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei, dass der Müllplatz sauber gehalten wird. Denn so können letztlich Betriebskosten gemindert werden.

  • Übrigens:

Sperr- und Sondermüll müssen Sie in der Regel selbst zum Wertstoff- oder Recyclinghof bringen. Wenn Sie Fragen zur Mülltrennung in Ihren Wohnanlagen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister bzw. die zuständige Hausmeisterservicefirma.

Weitere Informationen zu bestimmten Entsorgungsleistungen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Abfallberatung.

Hier einige hilfreiche Links:

  • Abfallberatung
  1. Frankfurt: www.fes-frankfurt.de
  2. Freiburg: www.abfallwirtschaft-freiburg.de
  3. Bonn: www.bonnorange.de
  4. Mainz: www.eb-mainz.de
  5. München: www.awm-muenchen.de
  6. Nürnberg: www.nuernberg.de
  7. Würzburg: www.abfallberatung-unterfranken.de
  8. Düsseldorf: www.awista-duesseldorf.de
  9. Hamburg: www.stadtreinigung-hh.de
  10. Berlin: www.bsr.de
  11. Potsdam: www.swp-potsdam.de
  12. Stuttgart: www.stuttgart.de