Wohn-ABC

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Nachbarschaft

Jeder wünscht sich ein gutes, nachbarschaftliches Wohnen in einer gepflegten Umgebung. Damit dies gelingt, empfehlen wir einige Verhaltensregeln:

Bei Bezug Ihrer neuen Wohnung sollten Sie sich bei Ihren Nachbarn vorstellen. Sie lernen sich kennen und können sich bei dieser Gelegenheit über die Gepflogenheiten der Hausgemeinschaft informieren.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist die wichtigste Voraussetzung für ein nachbarschaftliches Zusammenleben. Bitte halten Sie sich an die, in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag festgelegten Regelungen und Ruhezeiten und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Tun und Handeln nicht zur Belästigung Ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wird.

Neben gegenseitiger Rücksichtnahme ist auch die Nachbarschaftshilfe ein gutes Instrument, um ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen. Kleine Hilfeleistungen fördern ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn. Ob Geburtstag oder einfach nur ein Treffen mit Freunden. Es gibt immer wieder Anlässe für eine fröhliche Feier. 

Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie nicht allein im Hause wohnen und auch gelegentliche Feiern nicht zur Belästigung und Ruhestörung für die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner des Hauses ausarten dürfen. Wir empfehlen, Ihre Nachbarn in geeigneter Form über die geplante Feier zu informieren und um Verständnis zu bitten, sollte es doch etwas lauter werden. Bei allem Verständnis muss aber auch bei einer angekündigten Feier die Nachtruhe ab 22:00 Uhr eingehalten werden.

Unterschiedliche Auffassungen über Lebensstil und Gebräuche können schon einmal zu Meinungsverschiedenheiten führen. Kommt es unter Nachbarn zur Auseinandersetzung, sind oftmals schon ein paar ruhige und erklärende Worte ausreichend, um Zwistigkeiten beizulegen.

Bevor Sie sich mit einer Beschwerde an uns wenden, bitten wir Sie deshalb, zuerst selbst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Lässt sich die Auseinandersetzung nicht bereinigen, bieten wir gerne unsere Hilfe an, um im gemeinsamen Gespräch den Konflikt zu schlichten.