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Garagen- und Stellplatznutzung

Wir vermieten je nach Situation in Ihrer Wohnanlage Stellplätze - auch überdachte - im Freien, Tiefgaragenstellplätze und Einzelgaragen. Diese Stellplätze sind zum Abstellen Ihres Kraftfahrzeuges oder Ihres Motorrads geeignet. Bitte beachten Sie hier die Eingrenzung Ihres Parkplatzes, die unbedingt einzuhalten ist.

Die Brandgefahr ist in Tiefgaragen auf Stellplätzen hoch, bedingt durch die Betriebsmittel der Motoren, z. B. Benzin. Weitere Gegenstände auf den Stellplätzen erhöhen die Brandgefahr. Deswegen ist außer dem Abstellen von Kraftfahrzeugen, das Abstellen und Lagern von Gegenständen auf den Stellplätzen nicht erlaubt.

Die Garagenordnung finden Sie bei Ihren Mietvertragsunterlagen als Anlage zu Ihrem Kfz-Stellplatzmietvertrag bzw. in Ihrem Kfz-Stellplatzmietvertrag.

  • Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  1.  Rauchen und offenes Feuer ist in Tiefgaragen verboten.
  2.  Informieren und prägen Sie sich, die zu Ihrer Sicherheit angebrachte Beschilderung (z. B. Notausgang, Fluchtweg) genau ein. Sie können so im Gefahrenfall entsprechend schnell reagieren und die Garagenanlage über die dafür eingerichteten Notausgänge verlassen.
  • Und noch ein Tipp:

Bitte parken Sie nur auf dem von Ihnen gemieteten Stellplatz. Widerrechtliches Parken auf dem Stellplatz eines anderen Mieters kann fatale Folgen haben. Denn dieser kann das Fahrzeug abschleppen lassen und die Abschleppkosten einfordern. Bitte weisen Sie auch Ihre Besucher darauf hin.

Gegenstände im Treppenhaus und Hausflur

Gerade den Hausflur oder den direkten Gang vor der eigenen Wohnung nutzen viele Mieterinnen und Mieter, gerne als zusätzliche Abstellfläche, z. B. für Schuhe oder für Dekorationen. Auch Kinderwägen werden immer wieder dort geparkt. Jedoch ist das Abstellen von Schuhregalen, großen dekorativen oder anderen Gegenständen im Flur nicht gestattet. Die Mieterinnen und Mieter sind allerdings berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus und im Hausflur abzustellen, insofern der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellt, denn der Transport des Kinderwagens in die Wohnung ist unzumutbar.

  • Kinderwägen im Hausflur

Bitte ketten Sie den Kinderwagen nicht an, bedenken Sie, dass das Treppenhaus und der Hausflur die wichtigsten Rettungswege für Feuerwehr und Notdienste sind. Gegenstände aller Art im Flur sind Stolperstellen und stellen eine Gefahr für die Hausbewohner und Retter dar.

In jedem Wohngebäude gibt es ein Brandschutzkonzept. Treppenhäuser und Hausflure sind darin wichtige Rettungs- und Fluchtwege. Im Ernstfall können freie Flure und Gänge auch Ihnen das Leben retten.

Grillen

In den Mietverträgen steht nur das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist - vor allem mit Holzkohle - äußerst problematisch, da es kaum zu Grillen mit Holzkohle ist verbotenvermeiden ist, dass Rauch- und Geruchsbelästigung in die Wohnungen Ihrer Nachbarn ziehen. Wegen Brandgefahr und der nochmal prüfen Belästigung durch Rauch ist das Grillen auf dem Balkon und der Terrasse daher nicht erlaubt.