Wohn-ABC

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Lärmbelästigung durch andere Bewohner und durch Handwerker bei Neueinzug

Gerade beim Wohnen in verhältnismäßig enger Nachbarschaft ist es besonders wichtig, dass sich die Mieterinnen und Mieter, an allgemein gültige Regelungen halten. Wichtige Hinweise finden Sie in der Hausordnung und in den Allgemeinen  Vertragsbedingungen, die als Anlagen Ihrem Mietvertrag beigefügt sind bzw. in Ihrem Mietvertrag. Leider liegt es aber in der Natur der Sache, dass von Zeit zu Zeit trotzdem immer wieder Reibungspunkte auftreten. Ein großes Thema sind Ruhestörungen, insbesondere durch zu laute Arbeiten und das Abspielen von Musik, Partys oder andere persönliche Feiern. Auch bei spielenden Kindern kommt es immer wieder zu Beschwerden. 

Ihr Spielen darf zwar einerseits nicht zu einer Störung der anderen Hausbewohner führen, andererseits ist es wichtig, Verständnis für lachende, weinende oder schreiende Kinder zu haben. Dem berechtigten Wunsch des einen Bewohners, seiner Freude und Lebenslust Ausdruck zu verleihen, steht immer wieder das Ruhebedürfnis der anderen Hausbewohner gegenüber.

Gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch Verständnis für andere, sind eine wichtige Grundlage für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Seien Sie tolerant. Und wenn es Ihnen wirklich mal zu laut ist, reden Sie mit Ihrem Nachbarn. Die direkte Kommunikation ist der beste Weg Probleme und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Oberstes Ziel ist, es allen Mieterinnen und Mieter, zu ermöglichen, von einem ruhigen und gut nachbarschaftlichen Zusammenleben zu profitieren.

  • Bitte halten Sie generell folgende Ruhezeiten ein:

Mittags von 12:00 bis 15:00 Uhr

Nachts von 22:00 bis 07:00 Uhr

Am Wochenende sollten Sie bei gleichen Ruhezeiten Ihre Arbeiten bis 17:00 Uhr beendet haben. An Sonn- und Feiertagen dürfen keine ruhestörenden Arbeiten ausgeführt werden. Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder mal zu Lärmbelästigungen, wenn z. B. nach einem Auszug die Wohnungen renoviert werden müssen, also z. B. Badewannen oder Waschbecken, Fliesen, Böden usw. erneuert werden.

Sicherlich ist das für die Hausbewohner nicht immer angenehm, wenn die Handwerker solche Arbeiten ausführen. Doch kurzzeitig entstehende Lärmbelästigungen lassen sich manchmal nicht vermeiden.

Beauftragte Firmen können sich auch oft nicht an die Mittagsruhe halten. Jedoch versuchen alle Beteiligten lärmintensive Arbeiten so schnell wie möglich zu erledigen, um die gewohnte Ruhe im Haus  wieder herzustellen. Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten unsere Firmen nicht an Wochenenden.