Wohn-ABC

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Terrassen- und Balkonnutzung

Gerade in den wärmeren Jahreszeiten stellt die Terrasse bzw. der Balkon einen idealen Rückzugsort dar, um sich vom Alltagsstress zu erholen und bei einem gemütlichen Beisammensein den Tag zu genießen. Damit jeder Mitbewohner seine Terrasse oder seinen Balkon ausgiebig nutzen kann, ohne die Rechte seines Nachbarn zu verletzen oder Schäden an der Bausubstanz zu verursachen, sind gewisse Regeln bzw. Einschränkungen auch im Interesse der Sicherheit eines jeden Einzelnen unerlässlich:

  • Begrünung

Blumenkübel, Blumenkästen und Pflanzentöpfe dürfen auf Terrassen und Balkonen aufgestellt werden. Bitte bringen Sie Blumenkästen nur innen und nicht außen am Geländer an. Sie vermeiden dadurch, das Blüten oder Blätter  auf die Terrasse oder den Balkon Ihres darunterliegenden Nachbarn fallen. Natürlich muss bei aller Freude an der Gestaltung die Tragfähigkeit des Balkons beachtet werden. Durch die Bepflanzung darf keine Gefahr, z. B. bei einem Sturm, für Nachbarn oder Besucher des Hauses entstehen. Eine ordnungsgemäße und sichere Befestigung ist somit absolute Voraussetzung. Bitte achten Sie beim Gießen Ihrer Blumen und Pflanzen darauf, dass Sie nur dosiert gießen und beim Wischen des Balkons, dass Sie nicht zu nass reinigen. Wasser darf nicht auf die darunterliegenden Balkone tropfen.

  • Wäsche

Natürlich ist der Mieter berechtigt, seine Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Bitte bringen Sie jedoch keine  Wäscheleinen, z. B. an den Wänden an. Benutzen Sie stattdessen einen mobilen Wäscheständer, der nicht höher als das Balkongeländer sein sollte, um den Gesamteindruck des Hauses nicht zu beeinflussen. Das Aus- und Überhängen von Betten und Decken ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

  • Bauliche Veränderungen wie Markisen, Katzennetze u. ä.

Sämtliche Eingriffe in die Bausubstanz, z. B. Verkleidungen für Balkongeländer oder Markisen, sind genehmigungspflichtig und müssen vorab schriftlich durch den Vermieter genehmigt werden. Dabei spielt auch der optische Gesamteindruck des Hauses eine Rolle. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie z. B. eine Markise anbringen wollen.

Tierhaltung

Möchten Sie sich ein Haustier in Ihrer Wohnung halten? Dann sollten Sie folgendes beachten:

Eine Genehmigung ist nicht bei Kleintieren, wie Hamstern, Schildkröten, Meerschweinchen oder Kanarienvögeln erforderlich. Eine dringende Bitte unsererseits, nehmen Sie davon Abstand, exotische Tiere wie Leguane, Chamäleon, Schlangen, Spinnen usw. zu erwerben. Diese Tiere sind unseres Erachtens besser in tropischen Ländern aufgehoben, als in einem Terrarium in Ihrer Wohnung.

Die Haltung von Katzen oder Hunden ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Bereits vor der Anschaffung eines Tieres benötigen Sie eine Genehmigung mit den Auflagen der Hausverwaltung (dies ist in unseren Mietverträgen vereinbart) und sollten bedenken, dass eine artgerechte Pflege und Haltung Zeit und Aufwand bedeutet. Auch während der Urlaubszeit oder bei Krankheit müssen die Tiere versorgt werden. Zeit und Aufwand sollten Sie auch einplanen um Ihr Tier so zu erziehen, dass es Ihre Nachbarn nicht belästigt oder gefährdet. 

  • Zum Schutz des Tieres und ihrer Mitmieter müssen folgende Aspekte beachtet werden:

Bitte prüfen Sie bereits vor Aufnahme eines Tieres in Ihren Haushalt, ob die Platzverhältnisse für diesen weiteren Mitbewohner ausreichen. Zu enge Wohnverhältnisse nerven Mensch und Tier. Die Haltung von Kampfhunden (dies beinhaltet auch entsprechende Kreuzungen) in unseren Wohnanlagen ist generell verboten. Auch eine von den Behörden ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung führt nicht zwangsläufig zu einer Zustimmung des Hausbesitzers bzw. der Hausverwaltung. Damit Sie nicht enttäuscht sind und bevor es zu einer evtl. Verweigerung  der Zustimmung kommt, fragen Sie bitte vor Anschaffung des Tieres bei uns nach. Die Haltung von genehmigungspflichtigen Tieren ohne Zustimmung des Vermieters kann für Sie zu unangenehmen Konsequenzen führen und wir behalten uns vor, die Tierhaltegenehmigung zu entziehen. Wir müssen dann leider darauf bestehen, dass Sie Ihr Tier wieder abgeben.

  • Katzen

Bei Katzen erteilen wir die Genehmigung nur für Wohnungskatzen und unter bestimmten Auflagen auch die Anbringung eines Katzennetzes. Für die Sauberkeit und das Entfernen von Verunreinigungen tragen Sie die Verantwortung. Bitte benutzen Sie dafür geeignete Tüten und nehmen Sie den Kot auf. Diese Art Abfall darf nicht über die Toilette entsorgt werden. Bitte beachten Sie auch, dass Hunde in den Außen- und Grünanlagen und in den Treppenhäusern immer angeleint werden müssen.

Anbei finden Sie hier alle Tierhaltungsformulare für die einzelenen Regionalverwaltungen:

Tod des Mieters

Wenn ein Lebens- oder Ehepartner, Familienmitglied, Verwandter oder Freund, der bei uns Mieter ist stirbt, bitten wir Sie mit uns direkt Kontakt aufzunehmen, am besten noch innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters.

Denn Rechte für eine Fortführung oder Kündigung des Mietverhältnisses müssen geklärt und geltend gemacht werden. Rechte am Mietverhältnis haben Ehe- und Lebenspartner, vertragliche Mitmieter, Kinder, Familienangehörige und Mitbewohner, die im Haushalt des verstorbenen Mieters gelebt haben und natürlich Erben. Gerne unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Situation: Kommen Sie am besten mit Unterlagen vorbei, die belegen, dass der Mieter verstorben ist (Sterbeurkunde) und Sie Rechte an der Fortführung oder Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen können (Unterlagen, aus denen Ihr Verhältnis zum verstorbenen Mieter hervorgeht).

Steht Ihnen das Recht zum Eintritt oder der Fortführung des Mietverhältnisses zu, können Sie das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten fortsetzen. Natürlich müssen Sie dann auch die Miete weiterhin zahlen. Sie können jedoch auch kündigen. Bitte beachten Sie, dass das Kündigungsschreiben die Unterschrift aller Mietberechtigten bzw. Erben im Original trägt. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier drei Monate.

Trinkwasser - Vorsicht vor Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die in geringer Menge im Trinkwasser vorkommen. Im Temperaturbereich zwischen 30 bis 50 Grad Celsius können sie sich massenhaft vermehren und bei Menschen mit herabgesetzter Immunabwehr Krankheiten, wie Lagionellose und Lungenentzündung hervorrufen, wenn sie zum Beispiel beim Duschen in hoher Konzentration eingeatmet werden:

Reinigen Sie bitte monatlich Perlatoren und Duschköpfe. Wöchentlich sollten Sie selten benutzte Zapfstellen kalt und warm z. B. im Gäste-WC betätigen und das heiße Wasser ein bis zwei Minuten ablaufen lassen.

  • Bei Abwesenheit bis zu drei Tagen:

Nach der üblicherweise über Nacht eintretenden Stagnation sollte die erste Wasserentnahme nicht zur Zubereitung von Lebensmitteln, Tee oder Kaffee verwendet werden.

  • Bei Abwesenheit von mehr als drei Tagen bis zu vier Wochen:

Das Wasser muss in den Wohnungsleitungen vollständig ausgetauscht werden. Dazu lassen Sie bitte das Wasser so lange laufen, bis die Temperatur des ablaufenden Wassers konstant ist. Das heißt das ablaufende Wasser wird nicht mehr kälter beziehungsweise nicht mehr wärmer.

Besser und wirkungsvoller ist es jedoch, wenn Sie einen Nachbarn oder einen Bekannten, der in Ihrer Abwesenheit z. B. Blumen gießt bitten, jede Woche Wasser an allen Zapfstellen ablaufen zu lassen.

TV - Empfang

Um Informationen oder Unterhaltung aller Art erhalten und genießen zu können, stellen wir Ihnen einen Anschluss für den TV-Empfang mit allen ortsüblichen Sendern in Ihrer Wohnung zur Verfügung.

Das zusätzliche Anbringen einer Satellitenschüssel ist nicht gestattet. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Mieters auf Genehmigung einer Parabolantenne (Satellitenschüssel). In den meisten Fällen sind die gewünschten TV-Programme auch ohne zusätzliche Parabolantenne empfangbar.

Sie möchten gerne ausländische TV-Sender empfangen? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie fast alle Wunschprogramme im Internet empfangen. Zum andern bieten die TV-Signalanbieter Programm-Decoder an, mit denen Sie besondere inländische und ausländische Programme ansehen können.

Wenn Sie den Wunsch haben zusätzliche Programme zu empfangen bzw. bei Empfangsstörungen, wenden Sie sich bitte an den TV-Signalanbieter für die TV-Programme in Ihrer Wohnanlage. Die Kontaktdaten finden Sie im Informationskasten im Hauseingang. Gerne können Sie auch Ihren Hausmeister fragen.