Wohn-ABC

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Ungezieferbefall

Trotz aller Reinlichkeit kann es vorkommen, dass Ihre Wohnung von Ungeziefer befallen wird.

Am besten ist es natürlich, dem Eindringen von Schädlingen vorzubeugen. Bewahren Sie deshalb Lebensmittel, wie Mehl und Reis stets in gut verschließbaren Gläsern auf. Gegen feuchtigkeits- und wärmeliebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume trocken zu halten. Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, prüfen Sie vor dem Einsatz der chemischen Keule, ob es nicht andere Bekämpfungsmöglichkeiten gibt. Gute Bekämpfungsmittel, die für den Menschen unbedenklich sind, erhalten Sie nach Beratung z. B. im Fachhandel. Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst damit um.

Für einen Befall, für den Sie selbst verantwortlich sind, wird eine Bekämpfung nicht durch den Vermieter beauftragt. Dazu gehören in der Regel alle Fraßschädlinge, die Ihre Lebensmittel als Futtergrundlage nutzen, sowie auch Motten, Silberfische oder Asseln.

Anders ist es bei Schaben, Speckkäfern, Pharaoameisen, etc. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind aufwendig und betreffen häufig nicht nur eine einzige Wohnung. Eine Meldung an den zuständigen Hausmeisterr ist in diesem Fall notwendig.

Auch die Beobachtung von Ratten, übermäßigen Taubenpopulationen, etc., melden Sie bitte umgehend Ihrem zuständigen Hausmeister oder Objektbetreuer. In solchen Fällen sind wir dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn eine Bekämpfung der Schädlinge durch den Kammerjäger kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Herkunft der Schädlinge ausgemacht wird und erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen fachgerecht, in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden.

  • Übrigens:

Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sind wichtige Nützlinge und nicht wie oft fälschlicher Weise vermutet Schädlinge! Sie sind deshalb - soweit keine Gefahr für die Bewohner besteht - unbedingt zu schützen!

Untervermietung

Als Hauptmieter dürfen Sie Ihre Wohnung Dritten, d. h. anderen Nutzern, ganz oder zum Teil nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen. Dies gilt sowohl für die entgeltliche, wie auch für die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.

Bitte beachten Sie allerdings, dass eine Untervermietung nur auf Grund eines berechtigten Interesses und maximal für die Dauer von 12 Monaten genehmigt werden kann. Bei Studenten in unserem Wohnheim kann jedoch nur eine Untervermietung für die Dauer eines Semesters (6 Monate) beantragt werden.

Zu berechtigtem Interesse zählt beispielsweise:

  • berufsbedingter, befristeter Auslandsaufenthalt (bei Studenten: bspw. Erasmus-Programm)
  • finanzielle Gründe.

 

Hier finden Sie den Antrag auf Genehmigung eines Untermietverhältnisses zum Download:

 

Reichen Sie zu jedem Antrag bitte auch eine Ausweiskopie Ihres Untermieters ein.

Urlaub und Abwesenheit

Endlich ist der Urlaub da. Bei aller Freude auf erholsame Tage, vergessen Sie bitte nicht Ihre Wohnung urlaubsfit zumachen.

Damit sollten Sie bereits einige Tage vorher beginnen:

  1. Bitten Sie einen Nachbarn regelmäßig Ihren Briefkasten zu leeren. Überquellende Briefkästen sind ein Indiz für Einbrecher, dass Sie nicht Zuhause sind.
  2. Den freundlichen Nachbarn sollten Sie bei längerer Abwesenheit auch bitten, ab und an die Wohnung zu lüften, um eine evtl. Schimmelbildung zu vermeiden, wenn im Winter die Heizung zurückgedreht ist.
  3. Bei Abwesenheit in kälteren Jahreszeiten sollten Sie dafür sorgen, dass in der Wohnung keine Frostschäden (Einfrieren von Wasserleitungen) auftreten können. Drehen Sie daher im Winter niemals die Heizkörperventile ganz zu. Wir empfehlen die Stufe 1 auf der Skala, was zu einer leichten Temperierung der Wohnung führt und einer evtl. Schimmelbildung entgegenwirkt. Treten dennoch Schäden auf, melden Sie diese bitte sofort dem Hausmeister.
  • Noch etwas sollten Sie unbedingt beachten:

Insbesondere in Notfällen - beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder bei Feuer - muss der Vermieter die Möglichkeit haben, schnell in die Wohnung zu gelangen. Auch die Gerichte fordern, dass der Mieter den Vermieter bei längererer Abwesenheit darüber informieren muss, wer einen Ersatzschlüssel zur Wohnung besitzt, so z. B. ein vertrauenswürdiger Nachbar. Tun Sie dies nicht und der Vermieter kann Schäden nicht verhindern, weil er nicht in  die Wohnung kommt, können Sie unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Der Hausmeister oder die Hausverwaltung haben keine Wohnungsschlüssel (sog. Zweit- oder Zentralschlüssel) für Ihre Wohnung. Daher empfehlen wir Ihnen, einer Person Ihres Vertrauens diesen Schlüssel zu übergeben.

  • Vor dem Start in den Urlaub:
  1. Machen Sie einen Rundgang durch die Wohnung.
  2. Schließen Sie alle Fenster, um bei Sturm und Regen Schäden zu vermeiden und Einbrechern kein leichtes Spiel zu bieten.
  3. Drehen Sie die Wasserabsperrventile an Wasch- und Spülmaschine ab. Ein geplatzter Schlauch kann erhebliche Wasserschäden und damit hohe Instandsetzungskosten verursachen.
  4. Schalten Sie die Elektrogeräte aus, auch den Standby-Modus.
  • Und zwei wichtige Hinweise zum Schluss:
  • Hinterlassen Sie keine Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter, die auf Ihren Urlaub hinweist!
  • Vergessen Sie nicht Ihre Wohnung abzuschließen. Bitte niemals nur die Türe zuziehen.

Nun steht Ihrem Urlaub nichts mehr im Weg!

Gute Erholung wünscht Ihnen Ihre Bayerische Versorgungskammer.