Wohn-ABC

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Verbrauchsinformationen EED

1.) Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die unterjährige Verbrauchsinformation und kann ich als Mieter darauf verzichten?

Die Pflicht zur Bereitstellung von unterjährigen Verbrauchsinformationen ist in § 5-7 der Heizkostenverordnung festgelegt. Aufgrund dieser Richtlinie kann auch auf Wunsch des Mieters nicht auf diese Mitteilung verzichtet werden.

2.) Was finde ich auf meiner unterjährigen Verbrauchsinformation?

  1. Ihren Verbrauch des aktuellen Vormonats für Heizung und/oder Warmwasser
  2. Den Durchschnittsverbrauch aus vergleichbaren Haushalten
  3. Weiterführende Informationen rund um das Verbrauchsverhalten und die Abrechnung von Wärme und Warmwasser

3.) Besteht die Möglichkeit der digitalen Zustellung?

Zum aktuellen Zeitpunkt ist leider eine Übersendung per E-Mail aus Datenschutzgründen nicht möglich. Wir sind bemüht, möglichst bald eine papierlose Bereitstellung der Informationen anbieten zu können. Die Versandkosten für diese Verbrauchsinformationen trägt der Eigentümer. 

4.) Wie hoch fallen die Kosten der unterjährigen Verbrauchsinformation aus?

Nach § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung sind die Kosten der Abrechnung sowie der Verbrauchsinformationen nach § 6 a Heizkostenverordnung umlagefähige Positionen. Diese werden jährlich gegenüber dem Mieter abgerechnet. Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Vorgaben zum Verteilerschlüssel existieren, können wir noch keine verbindlichen Angaben zu den Kosten machen.

5.) Warum erfolgt die Darstellung der Verbräuche in kWh?

Die Messung des Verbrauchs von Heizung und Warmwasser erfolgt in der Regel mit Heizkostenverteilern und Wasserzählern. Die Verbrauchsanzeigen dieser Geräte sind Einheiten und Kubikmeter. Nach § 6 a Absatz 2 Satz 1 der Heizkostenverordnung ist eine Umrechnung des Verbrauchs in Kilowattstunden (kWh) erforderlich.

6.) Warum werden auf der unterjährigen Verbrauchsinformation Schätz- statt tatsächliche Verbrauchswerte ausgewiesen?

Wenn aus technischen Gründen Verbrauchswerte nicht oder nicht rechtzeitig empfangen oder übertragen wurden, werden Schätzwerte ausgegeben. Diese technischen Unstimmigkeiten werden umgehend untersucht und schnellst möglich behoben. Die dargestellten Werte haben keinen Einfluss auf Ihren tatsächlichen Verbrauch und Ihre Heizkostenabrechnung.

7.) Warum werden Werte angezeigt, wenn meine Heizung abgestellt ist?

Die übermittelten Werte werden per Funkfernauslesung monatlich abgerufen und an Sie mit den monatlichen Verbrauchsinformationsschreiben übermittelt. Die elektronischen Heizkostenverteiler / Wärmemengenzähler sind in der Lage auch kleinste Wärmemengen zu erfassen. Es kann daher unterschiedliche Gründe haben, weshalb ein Heizkörper einen Verbrauch übermittelt, obwohl dieser auf 0 gedreht wurde.

Die Jahresabrechnung kann aufgrund mehrerer Effekte (Umlageschlüssel, Korrekturwerte) von den dargestellten Werten abweichen. Da erst Ihre Jahresabrechnung die verbindlichen Werte liefert, bitten wir Sie diese abzuwarten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Verbrauchsinformationsschreiben um eine reine Information über Ihre Verbräuche handelt. Die verbindlichen Verbrauchswerte sind erst in der jährlichen Abrechnung aufgeführt.

Versicherungs-/ Schadenfall

In einem Haus können verschiedene Schäden entstehen, die erhebliche Schwierigkeiten und Kosten verursachen. Gerade bei Schäden durch Brand, Leitungswasser sowie Sturm oder Hagel passiert dies leider oft.

Deshalb ist es wichtig, im Schadenfall einige wichtige Verhaltensweisen zu beachten.

Melden Sie Schäden am Gebäude jeglicher Art unverzüglich dem Hausmeister, der Hausmeisterservicefirma oder Ihrer zuständigen Regionalverwaltung. Im Notfall rufen Sie bitte die Notdienste der Polizei oder Feuerwehr an.

Alle wichtigen Nummern finden Sie auf unserer Internetseite unter Notdienst oder in dem Schaukasten in Ihrem Treppenhaus.

Wir kümmern uns um die schnelle und fachgerechte Wiederherstellung des Gebäudes in den ursprünglichen Zustand. Bitte ermöglichen Sie den Handwerkern den schnellen Zutritt zu Ihrer Wohnung.

  • Wichtig: Ein Einbruchdiebstahl muss zusätzlich sofort bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden!

Bitte beachten Sie auch Folgendes: Für Ihre Gegenstände, wie Möbel oder persönliche Sachen haften wir als Hauseigentümer nicht. Schäden an Ihrem Hausrat wickeln Sie deshalb mit Ihrer Hausratversicherung ab. Zur Abdeckung Ihrer Risiken empfehlen wir Ihnen deshalb den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung.

  • Noch ein praktischer Tipp: 

Bei Gebäudesanierungen, die den Aufbau eines Gerüsts erforderlich machen, informieren Sie bitte Ihre Hausratversicherung, da für diese ein erhöhtes Risiko besteht.